Mein Heizungsblog
Probleme ohne Ende mit der Vaillant Zeotherm

Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens wurde am 25.02.2021 beim Landgericht Frankenthal gestellt.

Der Beweisbeschluss erging dann am 16.04.2021 durch das Landgericht Frankenthal

Der Sachverständige hat dann mit Schreiben vom 08.07.2021 zur Ortsbesichtigung für den 03.08.2021 geladen.

Da im August kein sinnvoller Heizbetrieb der Zeotherm durchgeführt werden konnte, wurde die Anlagentechnik vom Sachverständigen in Augenschein genommen.

Der Sachverständige forderte folgende Unterlagen in Papier an:

- Gebäudepläne. Grundriß, Schnitte

- Rohrnetzberechnung der Heizungsanlage

- Auslegungsunterlagen der Deckenheizflächen Firma Klimatop

- Besprechungsnotiz zum Termin mit der Fa. Vaillant vom 02.07.2020

- Farbiger Ausdruck der 24h-Dokumentation der Temperaturverläufe vom 24.03.2020.

- Das Schema der Heizungsanlage mit Wärmeerzeugung und Verbrauchern

- Kopien aus den Herstellerunterlagen der Fa. Vaillant zum Ablauf Wärmepumpenbetrieb , Direkt-Heizbetrieb und Funktionsbeschreibungen


MIt Schreiben vom 21.10.2021 kündigt die Gegenpartei an "....dass unsere Mandantin die o.g. Sache gern außergerichtlich abschließen möchte"

Details zu den außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen im Zeitraum 10/21 bis 06/2022 finden Sie auf der Seite "Mein Leidensweg"

Mit unserem Schreiben vom 20.06.2022 wurde das, wegen der Vergleichsverhandlungen, ruhende Verfahren wieder aufgenommen.

Der Sachverständige hat dann mit Schreiben vom 25.11.2022 zur Ortsbesichtigung für den 15.12.2022 geladen.

Der Sachverständigentermin wurde auf den 17.01.2023 verschoben.


Nun kann der Sachverständige die Zeotherm LIVE erleben und seine Feststellungen treffen.

Die Zeotherm zeigt die "normale Betriebsweise" mit viel Wärmepumpenmodus und wenig Direktheizbetrieb.

Die Feststellungen des Sachverständigen können den Auszügen aus dem Gerichtsgutachten entnommen werden.

Die meisten von uns bemängelten Punkte wurden durch den Sachverständigen bestätigt.


Das Gerichtsgutachten im Selbständigen Beweisverfahren liegt mit Datum vom 04.04.2023 vor.

Nachfolgend Auszüge aus dem 33-seitigen Gerichtsgutachten

In einem Selbständigen Beweisverfahren werden Fragen definiert, die der Sachverständige dann im Rahmen des Gutachtens beantwortet:

1.0 Ist die Heizungsanlage Vaillant ZeoTHERM VAS 156/4 geeignet, das Anwesen des Antragstellers ausreichen mit Wärme zu versorgen?

Im Zuge der Ortsbesichtigung am 17.01.2023 wurde im Beisein des Kundendiensttechnikers der Firma Vaillant die Funktion des Heizgerätes Typ ZeoTHERM VAS 156/4 über einen längeren Zeitraum geprüft und überwacht.

Als Ergebnis dieser Überprüfung ist aus technischer Sicht ein bestimmungsmäße Beheizung des Gebäudes über das vorhandene Heizgerät Typ ZeoTHERM VAS 156/4 nicht möglich.

1.1 Kann der Nutzer beeinflussen, ob die Heizung im Direktheizbetrieb oder im Wärmepumpenmodus läuft?

Die werkseitigen Einstellungen und Vorgaben ob bzw. ab wann ein Direktheizbetrieb oder Wärmepumpenmodus stattfindet können vom Nutzer der Anlage nicht beeinflusst oder verändert werden.

1.2 Wird im Wärmepumpenmodus eine ausreichende Temperatur erreicht die eine hinlängliche Übertemperatur zur Raumtemperatur aufweist? Wird eine höhere Vorlauftemperatur als 22 °C bis 23 °C erreicht?Ist die Temperaturspreizung zwischen Vor- und Rücklauftemperatur ausreichend um eine Wärme/Energietransport zu gewährleisten?

Im Zuge des Ortstermins wurde festgestellt , dass während der Betriebsphase über das Zeolithsystem keine höhere Vorlauftemperatur als 23° C erreicht wurde.

1.3 Welche Leistung hat die Heizungsanlage im Wärmepumpenmodus?

Weder in den technischen Unterlagender Herstellfirma (Fa. Vaillant) noch nach intensiver Recherche konnten Leistungsangaben des Zeolithsystems ermittelt werden. Die Tatsache, wie beim Ortstermin festgestellt, dass durch das Zeolithsystem keine signifikante Temperaturerhöhung stattfand, ......ist aus Sicht des Unterzeichners mit konventioneller Messtechnik keine verwertbare Leistungsmessung möglich.

1.4 Wird von der Heizungsanlage eine dauerhafte Regelabweichung von den Ist-Werten zu den Soll-Werten akzeptiert?

Die Funktionsprüfung ergab, dass während des Betriebs des Zeolithsystems die angestrebte "Soll" Temperatur nicht erreicht wurde.

Eine Umschaltung auf die vorhandene Brennwertheizung erfolgt jedocherst, wenn die angestrebten Temperaturen in den Solarkollektoren nicht mehr erreicht werden.

Hierdurch erfolgt zwangsläufig eine Abweichung der Istwerte zu den Sollwerten über einen längeren Zeitraum.

1.5 Wird in den Bädern eine höhere Temperatur als 20°C erreicht, wenn die Heizungsanlage im Wärmepumpenmodus läuft?

Die im Zuge und zum Zeitpunkt der Überprüfung durch die Beheizung über das Zeolithsystem erreichten Heizwassertemperaturen sind nicht geeignet in den Bädern ein Raumtemperatur größer 20°C zu erzeugen.

2.0 Findet ein modullierender Betrieb im Direktheizbetrieb statt? Startet der Brenner immer mit 15 KW-Leistung?

Wie bereits unter Punkt 1.0 beschrieben wurde bei der Funktionsprüfung der Gas-Brennwertheizung keine modulierende Betriebsweise festgestellt. Jeweils nach jedem Start der Gas-Brennwerrtheizung konnte festgestellt werden, dass die Heizleistung ca. 15 KW beträgt.

2.1 Ist der Nennwärmeleistungsbereich für die Heizungsanlage mit 1,5 bis 15 KW in der technischen Dokumentation der Fa. Vaillant angegeben?

In der technischen Dokumentation der Herstellerfirma, Firma Vaillant wird auf der Seite 18 die Heizleistung des Typs VAS 156/4 bei den Systemtemperaturen 40/30°C mit 1,5 bis 15 KW angegeben.

2.2 Erfolgt eine Leistungsanpassung des Heizgerätes an den Wärmebedarf des Gebäudes? Falls nein:Was ist die Ursache?

Weder im Betrieb des Zeolithsystems noch im Betrieb des Gas-Brennwertgerätes findet eine Leistungsanpassung des Heizgeräts an den Wärmebedarf des Gebäudes statt.

Die zur Gutachtenerstattung übergebene Heizlast Berechnung wurde auf Plausibilität geprüft

Die sich aus der Berechnung ergebende Heizlast des Gebäudes beträgt  8,819 KW.

Das zeolithsystem ist nicht geeignet eine Heizleistung von 8,819KW zu erzeugen.

Die vorhandene Gas-Brennwertheizung arbeitet, soweit während des Ortstermins festgestellt ausschließlich mit einer Heizleistung von ca. 15 KW. Für eine Leistungsanpassung des Heitgerätes an den Wärmebedarf des Gebäudes wäre eine modulierende Funktionsweise erforderlich.

2.4 Wie lange dauert ein Schaltzyklus der Heizungsanlage? Ist ein Schaltzyklus von weniger als zwei Minuten ein Mangel?

Als Schaltzyklus bezeichnet wird der Zeitraum ab abschalten eines Heizgerätes bei Erreichen des vorgegebenen Soll Heizwassertemperatur bis zum Wiedereinschalten des Heizgerätes. Dieser Schaltzyklus steht immer iin einem direktem Verhältnis zwischen der abgegebenen Heizleistung eines Heizgeräts und dem zum jeweiligen Betriebszeitpunkt benötigten Energiebedarf. Ist zum Beispiel die abgegebene Heizleistung wesentlich größerals der benötigte Energiebedarfwird dies zwangsläufigzu kürzeren Laufzeiten des Heizgerätsführen.

Dies wird technisch auch als Takten bezeichnet.

Ein Schaltzyklus von weniger als 2 Minuten ist ein deutliches Zeichen dafür,dass zu diesem Zeitpunkt die abgegebene Heizleistung des Heizgerätes den momentanen Energiebedarf deutlich übersteigt.

In Verbindung mit einem modulierenden Heizgerät entspricht ein Schaltzyklus von weniger als 2 Minuten

nicht den Stand der Technik

2.6 Um wie viel Grad schwanktdie Vorlauftemperatur bei dieser Betriebsweise? Zeigt das Bediengerät für die Vor- und Rücklauftemperatur identische Temperaturen?

Hier ist zwischen dem Betrieb des Zeolithsystems und der Gasbrennwertheizung zu unterscheiden.

Während der Beheizung über das Zeolithsystem wurde keine signifikante Erhöhung der Vorlauftemperatur festgestellt. Die vorhandenenVor- und Rücklauftemperaturenwaren nahezu identisch.

Während des Betriebs der Gasbrennwertheizung fand eine deutliche Erhöhung der Vorlauftemperatur statt, wodurch auch eine Temperaturdifferenzzwischen Vor- und Rücklauf entstand.

4.0 Führen die am 02.07.2020 von der Firma Vaillant vorgenommenen Parameteränderungendazu, das die Betriebszeiten im Wärmepumpenmodus stark eingeschränkt wurden und aus dem Hybridheizgerät (Wärmepumpe und Brennwert) ein fast reines Brennwertgerät wurde?

Auf Nachfrage wurde dem Unterzeichner durch den Kundendiensttechniker der Firma Vaillant mitgeteilt, dass Änderungenan der Heizungssteuerung vorgenommen wurden, die letztendlich die Beheizbarkeit des Gebäudes in der Übergangszeit verbessern sollten.

Die Konsequenz hieraus ist sicherlich, dass sich der in der Beweisfrage als Wärmepumpe bezeichnete Betrieb reduziert und tendenziell ein größerer Teil der Energieerzeugung über die Gasbrennwertheizung erfolgen sollte.

7.0 Ist das von der Firma Vaillant am 13.01.2021 installierte Ausdehnungsgefäß für die Anlage geeignet?

Das in der Anlage vorhandene Membrandruck Ausdehnungsgefäß im Primärkreislauf stammt von der Firma Reflex.

Laut technischer Beschreibung des Herstellers darf dieses Ausdehnungsgefäß in einem Temperaturbereich bis max 70°C betrieben werden.

Nach Angabe des während des Ortstermins anwesenden Servicetechniker der Herstellerfirma Vaillant können im Primärkreis durchaus Temperaturen von über 100°C entstehen. In der Installations- und Wartungsanweisung der Fa. Vaillant wird auf Seite 117 ein Temperaturbereich von 5-127 °C angegeben.

Somit besteht aus technischer Sicht keine ausreichende Temperaturbeständigkeit des vorhandenen Membrandruck Ausdehnungsgefäßes und ist in der derzeitigen Einbausituation nicht geeignet.

7.1 Mit welcher Betriebstemperatur wird der Primärkreis betrieben?

Temperaturbereich 5 bis 127 °C

7.2 Bis zu welcher Betriebs-Temperatur ist das neu eingebaute  Ausdehnungsgefäß zugelassen?

Bis max 70°C

7.3 Schreibt der hersteller, die Firma Reflex, bei Betriebstemperaturen von mehr als 70°C ein Vorschaltgefäß vor?Wurde dies eingebaut?

Vorschaltgefäße schützen die Membrane von Ausdehnungsgefästemperaturenßen vor unzulässigen Temperaturbelastungen. Bei den möglichen Betriebstemperaturen des Primärkreises ist ein Vorschaltgefäß erforderlich, jedoch in der Anlage nicht enthalten.

7.4 Welche Folgen hat ein ggf ungeeignetes Ausdehnungsgefäß?Kann dies zu Störungen und Heizungsausfällen führen?

Durch zu hohe Betriebstemperaturen kann die in dem Ausdehnungsgefäß vorhandene Membrane Schaden nehmen und zu Störungen und Heizungsausfällen führen.

8.0 Sofern unter den vorgenannten Ziffern 1.0 bis 7.0 Mängel der Heizungsanlage festgestellt werden: Was ist die Ursache dieser Mängel? Beruhen diese auf einen fehlerhaften Einbau der Heizungsanlage?

Soweit für den Unterzeichner überprüfbar, erfolgt die Montage der Heizungsanlage auf Basis der herstellerempfehlungen und ist nicht für vorhandene Funktionsstörungen verantwortlich.

Auf die unzureichende Beheizung sowie die  aus technischer Sicht bestehende Ursache wurde bereits unter Punkt 1.0 dargestellt

8.1 Wie lassen sich ggf. diese Mängel beheben? Ist ein Austausch der Heizungsanlage erforderlich?

Im Zuge des Ortstermis wurde dem Servicetechniker der Herstellerfirma Fa. Vaillant mitgeteilt, welche Parameter Änderungen aus technischer Sicht als Ergebnis der Untersuchung für zwingend erforderlich angesehen werden.

Es wurde mir jedoch mitgeteilt, dass über die bereits vorgenommenen, keine weiteren Parameteranpassungenmöglich sind die nach Auffassung des Unterzeichners geeignet eine bestimmungsgemäße Beheizung des Gebäude herbeizuführen.

Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt , dass dieses Heizsystem nicht mehr gefertigt wird und aus diesem Grund auch keine Weiterentwicklung des Heizsystems stattfindet.

Aus diesem Grund sehe ich den Austausch des Wärmeerzeugers als alternativlos.

8.2 Sind unter Fachleuten ähnliche Mängel der hier installierten Heizungsanlage ZeoTHERM bekannt?

Ergebnisse intensiver Recherche wurden auf Nachfrage durch die Angaben der Mitarbeiter der Firma Vaillant  im 1. und 2. Ortstermin in soweit bestätigt, wonach bereits mehrere Anlagen dieses Typs ausgetauscht wurden.


Bitte besuchen Sie diese Seite bald wieder. Vielen Dank für ihr Interesse!