Einreichung der Klage am 16.05.2025 beim Landgericht Frankenthal
Mit der Klage sollen folgende Schadensersatzforderungen eingeklagt werden:
- - Die vom Sachverständigen festgestellten Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 28.600 €. ( Ersatz der Zeotherm durch eine Luft-Wärmepumpe )
- - Die Kosten des selbständigen Beweisverfahren von ca. 9.600 €.
- - Minderwert im Vergleich der Anlagenkosten Luft-Wärmepumpe zu Zeotherm in Höhe von 7.374,28 €
- - Mehrkosten Gasverbrauch wegen geschuldeter Energieinsparung (2019 - 2025 ) von 3.116,90 €
- - Mehrkosten Strom Beheizung Bäder und bei Totalausfall Zeotherm ( 2019 - 2025 ) von 2.380 €
Kostenvorschussrechnung vom 21.05.2025 vom Landgericht Frankenthal über 1.689€ angefordert und bezahlt.
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