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Hier meine Highlights zu den Feststellungen des Sachverständigen zur Begutachtung ZeoTHERM VAS 156/4
und meine Meinung dazu.
1.0 Aus technischer Sicht ist eine bestimmungsgemäße Beheizung des Gebäudes über das vorhandene Heizgerät Typ ZeoTHERM VAS 156/4 nicht möglich.
Diese Feststellung ist aus meiner Sicht auf alle Zeotherm VAS 106 / 154 Heizgeräte übertragbar.
Der Sachverständige hat seine Feststellung wie folgt begründet wie:
- Die Zeotherm ist immer bestrebt, sofern Energie aus den Solarkollektoren vorhanden ist(ab ca. 3°C Kollektortemperatur) eine Beheizung über das Zeolithsystem, auch als Wärmepumpenfunktion bezeichnet, durchzuführen.
- Der Betrieb über das Zeolithsystem ist vorrangig
- Ein Parallelbetrieb Zeolithsystem und Gasbrennwertkessel ist technisch bei der vorhandene Anlage nach Angaben des Kundendiensttechnikers der Fa. Vaillant nicht möglich.
- Es gibt keine Leistungsdaten für die Zeolitheinheit und es wurde keine signifikante Temperaturerhöhung festgestellt.
2.0 Bei der Funktionsprüfung der Gas-Brennwertheizung wurde keine modulierende Betriebsweise festgestellt
2.2 Weder im Betrieb des Zeolithsystems noch im Betrieb des Gas-Brennwertgerätes findet eine Leistungsanpassung des Heizgeräts an den Wärmebedarf des Gebäudes statt.
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