Mein Heizungsblog
Probleme ohne Ende mit der Vaillant Zeotherm

Meine Leidenszeit begann mit der Inbetriebnahme der Zeotherm VAS 156/4 am 12.02.2019.

Das Heizgerät funktionierte von Anfang an nicht wie erwartet.


Im Direktheizbetrieb war die Zeotherm ständig am Takten. Kaum ist die Heizung gestartet, da ging Sie bereits wieder aus.


Hier ist das Takten der ZeoTHERM im Direktheizmodus zu sehen. Es sind in einer Stunde ca. 16 Brennerstarts = 3,75 Minuten Zyklus.
Ca. 2 Minuten Brennerlauf und ca.2 Minuten Pause. Im Bild ist gut die Schwankung der Vorlauftemperatur zwischen 26 °C und 30 °C zu sehen.
Dadurch ergibt sich nur eine mittlere Vorlauftemperatur von 28 °C und nur eine Spreizung von 2 K zur Rücklauftemperatur von 26°C.
Das hat natürlich auch Auswirkungen auf den Energietransport zu den Heizflächen weil Q = m * c * Delta T ist.


Die Alternative war der stundenlange Wärmepumpenmodus ohne das der Vorlauf richtig warm wurde, geschweige denn die Räume im Haus warm wurden.


Der 1. Service-Einsatz war dann am 12.04.2019 wegen Fehler F23. Damals hatte ich noch gehofft das ein neues Update aufgespielt wird und der Spuk ist vorbei. Aber es gibt kein Update für die Zeotherm.

In dem 1. Schreiben an die Geschäftsleitung der Fa. Vaillant vom 19.12.2019 hatten wir die Probleme wie folgt zusammen gefasst:

Zusammenfassung der bestehenden Probleme:
- Kein modulierender Betrieb der GWP zwischen 1,5 bis 15 KW, nur AN oder AUS!
- Keine kontinuierliche Wärmeversorgung der Verbraucherkreise
- Stundenlanger GWP-Betrieb ohne ausreichende Wärmeversorgung der Heizkreise
- Normnutzungsgrad von 126% (HS) wird nicht erreicht
- Regelung lässt stundenlange Sollwert-Abweichungen der RL-Temp. von 3-4 K zu
- Immer wieder Brummgeräusche im Wärmpumpenbetrieb
- GWP läuft obwohl nach Zeitprogramm kein Betrieb vorgesehen ist
- Zugesicherte Produkteigenschaften sind nicht vorhanden


Der 2. Service-Einsatz war dann am 23.01.2020 notwendig. Immer wieder treten Probleme mit dem Primär-Kreislauf auf.

Der Primärkreislauf wird gespült und entlüftet. Der Service-Mitarbeiter ist sehr nett und bemüht, bestätig aber das er keine Einstellungen vornehmen kann damit ich zufrieden wäre.

Er erzählt aber von einem "Vaillant-Programm" zur Umrüstung der Zeotherm-Anlagen auf einen Ecovit Brennwertkessel und vermerkt dies auch im Vaillant Servicebericht (Download Servicebericht 23012020)

Das Antwortschreiben der Fa. Vaillant zu unserem Schreiben vom 19.12.2019 trifft dann im April 2020 bei uns ein:

Ein kleiner Auszug:

"Für die nicht ausreichende Wärmeversorgung der Heizkreise empfehlen wir die Überprüfung durch einen Heizungsfachbetrieb.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir keinen Anlass erkennen können, hier tätig zu werden"

Im Juli 2020 haben wir einen Termin mit unserem Anwalt und führen das 1. Beratungsgespräch.

Wir versuchten zunächst eine außergerichtliche Lösung mit dem Verkäufer der Heizungsanlage zu finden und anschließend mit der Fa. Vaillant. Beide Versuche sind leider gescheitert.

Der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens wurde am 25.02.2021 beim Landgericht Frankenthal gestellt.

Der Beweisbeschluss erging dann am 16.04.2021 durch das Landgericht Frankenthal.

Antragsgegner war der Verkäufer der Heizungsanlage , ein Fachgroßhändler D...& W....

Die Fa. Vaillant ist mit Schreiben vom 28.04.2021 der Antragsgegenerin als Streithelferin beigetreten.

Der Sachvertändige hat zur 1. Ortsbesichtigung für den  03.08.2021 eingeladen.

Im Rahmen der 1. Ortsbesichtigung geht es dann zunächst um Planungsunterlagen und die Werkpläne des Gebäudes. Die Heizungsanlage incl den Verteilleitungen und den Heizflächen werden besichtigt. Die Hydraulik der Heizungsanlage ist natürlich auch ein Thema.

Danach werden die Fragestellungen aus dem Beweisbeschluss vom 16.04.2021 durchgesprochen.

Hier lässt der Sachverständige, in einigen Punkten bereits seine tendenzielle Sichtweise erkennen.

Für die Funktionsprüfung der Heizungsanlage ist so ein Sommertermin natürlich völlig ungeeignet und Sachverständige  will diese auch nicht durchführen.

Ich gehe mit einem positiven Gefühl aus dem Termin und warte ab jetzt auf das Sachverständigen-

gutachten.

Der Sachverständige teilt mit Schreiben vom 05.10.2021 mit, dass die Fa. Vaillant Kontakt mit ihm aufgenommen hätte und dem Kunden " den Austausch des Heizgerätes gegen eine alternative Heiztechnik" vorschlagen würde.

Wir erhalten dann mit Schreiben vom 21.10.2021 die Mitteilung der Gegenseite, möchte  das Verfahren gern außergerichtlich abschließen.

Da die Fa. Vaillant diese Leistungen nicht anbietet soll der Umbau durch einen Fachhandwerker ausgeführt werden, der zuvor einen Kostenvoranschlag erstellen soll.

Bezahlt werden soll der Fachhandwerker dann durch die Fa. Vaillant.

Da gibt es nun noch einiges zu klären. Bei der alternativen Heiztechnik deckt die Fa. Vaillant an ein Brennwertgerät. Wir möchten wegen den Anschaffungskosten der Gaswärmepumpe (ca. 15.000€) ein Luft-Wärmepumpe die einer vergleichbaren Großenordnung liegt.

Aus Schnittstellengründen für den Demontage/Neumontage definieren wir zwei mögliche Varianten wie ein Fachhandwerker gebunden werden kann:

Variante 1a) Wir kümmern uns um einen Handwerker und holen den gewwünschten Kostenvoranschlag ein. Die Gegenpartei übernimmt die Kosten für die Anlage und deren Einbau sowie den Ausbau der Altanlage gem. Kostenvoranschlag des Fachhandwerkers und überweist den Betrag zeitnah. Diese  Vorgehensweise ist für beide Parteien vorteilhaft, denn Ihre Partei muss sich um die notwendigen Schritte kümmern. Wir werden uns um die Organisation mit dem örtlichen Fachhandwerker kümmer.

Variante 1b) Die Fa. Vaillant kümmert sich komplett um den Heizungsaustausch.

2) Die Kosten des Rechtstreites und des Vergleichs gehen zu Lasten der Fa. Vaillant

Nach vielen Schriftsätzen ist die Variante 1a) als gemeinsame Lösung definiert worden.

Zunächst werden 6 örtliche Fachhandwerken angeschrieben die Vaillant  Produkte installieren.

Von 4 Fachhandwerkern erhalten wir eine positive Rückmeldung und vereinbaren 4 Ortstermin zur Durchsprache der Leistungen. Die Termine finden im Januar 2022 statt und dann beginnt das warten auf die Angebote.

Im Januar 2022 hat es am 04.01.2022 und am 27.01.2022 jeweils einen Störungseinsatz von Vaillant-Service  gegeben.

Es wird eine Rechnung über 753,76€ für den Service-Einsatz am 04.01.2022 gestellt und eine 2. Rechnung über 224,98€ für den Service-Einsatz am27.01.2022.

Wir reichen die Rechnungen an unseren Anwalt weiter und erhalten dann im Februar 2022 die Storno-Rechnungen.

Wir haben bisher nur 1 Angebot der Fa. R erhalten. Die Nachfrage bei den 3 anderen Firmen ergibt, man warte noch auf die Planungs-Unterstützung / Zuarbeit durch die Fa. Vaillant.

Vier Wochen später fragen wir die angefragten Firmen nochmals an wann wir mit dem Angebot rechnen können. Die Zuarbeit durch die Fa.  Vaillant zur Anlagentechnik fehlt weiterhin.

D.h. wir hatten uns auf die Variante 1a) geeinigt das wir uns um die Angebote durch die Fachhandwerker kümmern und die Fa. Vaillant unterstützt diesen Vorgang nicht!!

Mit Schreiben vom 07.04.2022 wir das vorliegende Angebot über rund 25.000,-€ an die Gegenpartei übermittelt und um Bestätigung und Kostenübernahme gebeten.

Mit Schreiben vom 21.04.2022 möchte Vaillant nun alle Komponentente dem Fachhandwerker beistellen! Schade um die Zeit die wir mit den Ortsterminen und den Fachhandwerkern verbracht haben. Bei der derzeitigen Situation können sich die Fachhandwerker die Projekte aussuchen.

Der Fachhandwerker hat ja auch entsprechende Zuschläge auf die Komponenten und wird auch nicht darauf verzichten wollen. Später würden dann die Probleme weiter gehen, falls an den beigestellten Geräte Probleme auftreten. Der Fachhandwerker wird dann immer wieder sagen, die Geräte waren nicht in meinem Liefrumfang, da müssen Sie sich direkt an die Fa. Vaillant wenden.

Genau das wollen wir nicht, 1 Auftragnehmer der für den Komplettumfang verantwortlich ist und bei Problemen dann auch auf der Matte steht.

Wir lehnen das Ansinnen der Fa. Vaillant mit Schreiben vom 26.04.2022 ab und fordern die Fa. Vaillant auf bis zum 10.05.2022 den Gesamtbetrag von rund 25.000€ auf das Kanzleikonto zu überweisen.

Ein weiteres Schreiben an die Gegenpartei mit dem Hinweis das die weiteren Verfahrenskosten und Sachverständigenkosten die möglichen Einsparungen, durch eine Beistellung der Geräte, übersteigen werden. Fristsetzung zur Zahlung bis zum 20.05.2022,

Die Gegenpartei bitte um Verlängerung der Frist bis 03.06.2022

MIt Schreiben vom 03.06.2022 bietet uns die Gegenpartei nun an den Zeitwert der Anlage in Höhe von 12.800€ zu erstatten.

Mit unserem Schreiben vom 20.06.2022 an das Landgericht, wird um wiederaufnahme des wegen den Vergleichsverhandlungen ruhenden Verfahren gebeten.

Bei dem Serviceeinsatz im Januar 2022 wurde eine Pumpe ausgetauscht und diese Pumpe ist bei mir verblieben. Ich habe dann auf dem Typenschild eine Temperaturkennzeichnung mit 95°C gefunden. Diese max. Temperatur ist für den Primärkreislauf mit max. 127°C , aus meiner Sicht, ungeeignet.

Habe dann im Internet noch eine Beschreibung der Pumpe gefunden, darin wird aufgeführt, dass die Pumpe mit eine thermische Übertemperatursicherung ausgestattet ist. Diese dient dem Schutz der Pumpe.

Die Übertemperatursicherung funktioniert wie folgt:

Bei Annäherung an die 95°C wird zunächst die Drehzahl der Pumpe reduziert, um nach Möglichkeit ein komplettes Abschalten zu vermeiden. Die Abschaltung der Pumpe erfolgt über die elektronik der Pumpe dann bei ca. 95°C des Fördermediums.

Man stelle sich den Primärkreis in einer Aufheizphase vor, die Temperatur steigt in Richtung 95°C, die Pumpe reduziert die Drehzahl, die Zeotherm erhält keine Rückmeldung über die Reduzierung, die Pumpe schaltet ab und nun kommt der STB Sicherheitstemperaturbegrenzer in Spiel.

Der schaltet die Zeotherm ab und erzeugt den Fehler F76 !!

Mit Schreiben vom 24.06.2022 wird das Gericht entsprechen über die Pumpe informiert und der Sachverständige wird gebeten hierzu im Rahmen des Gutachtens Stellung zu nehmen.

Hier ein Bild der bei mir ausgetauschten Primärpumpe aus der Zeotherm. Davon sind innerhalb des Primärkreises 2 Pumpen verbaut.Die Pumpe trägt eine Temperaturkennzeichnung TF 95. D.h. Temperaturbeständig bis 95°C.  Erscheint für einen Primärkreislauf mit max Temperaturen von bis zu 127°C ungeeignet. Statement vom Sachverständigen steht noch aus




Mit Schreiben des Landgerichts vom 13.07.2022, das Verfahren nimmt seinen Fortgang.

Mit Schreiben des Sachverständigen vom 25.11.2022, wird der Termin zur Ortsbesichtigung auf den 15.12.2022 festgelegt.

Der Ortstermin des Sachverständigen wird auf den 17.01.2023 verschoben.

Siehe Hierzu die Seite "Gerichtsgutachten Selbstständiges Beweisverfahren"

Damit Ihr nicht vom Text erschlagen werdet streue ich mal ein paar Bilder ein.


Die Zeotherm springt immer mal wieder außerhalb der definierten Betriebszeiten an. Hier zwischen 3Uhr17 und 5 Uhr 17. Bei einer Außentemperatur von um die 0°C wird hier anscheinend eine Frostschutzfunktion aktiv. Die Zeotherm und alle Rohrleitungen befinden sich innerhalb einer GUT isolierten Gebäudehülle. Unnötige Brennerlaufzeiten und Energieverschwendung!



Mit Schreiben vom 16.03.2023 kündigt der Sachverständige die Gutachtenerstattung bis zum 06.04.2023 an.

Mit Beschluss vom 14.04.2023 verteilt das Landgericht das Gutachten und fordert die Parteien auf, innerhalb von 3 Wochen Einwendungen, Anträge oder Ergänzungsfragen mitzuteilen.


Mit Schreiben vom 09.05.2023 an das Landgericht verweisen wir auf die wesentliche Feststellung des Sachverständigen. Der Sachverständige hält den Austausch des Gerätes für "alternativlos"

Sollte die Gegenpartei dies akzepzieren, können die weiteren von uns gestellten Fragen unbeantwortet bleiben.

Im Schreiben der Gegenpartei vom 26.05.2023  wird uns mitgeteilt "unsere Mandantin bieten Ihrem Mandanten zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche eine Zahlung von 15.000,.€ an "

Jetzt kommt der beste Satz!! " Die streitgegenständlichen Geräte würde unsere Mandantin bei Ihrer Mandantschaft abholen"

Es handelt sich um ein Heizgerät das muss demontiert werden und es sollte eine Lösung für eine

alternative Beheizung des Hauses geben!! unverschämt!

"Zusätzlich ist unsere Mandantin bereit, den begehrten Kundendiensteinsatz kostenfrei und kurzfristig durchzuführen"

Kurz vor dem Gutachtertermin ist die Zeotherm mal wieder ausgefallen. Habe daraufhin den Vaillantservice kontaktiert und einen Service-Einsatztermin eine Woche später erhalten.

Zwei Tage später erhielt ich einen Anruf von einem Vaillant Mitarbeiter. Der Service-Termin wurde mir storniert und ich erhielt den HInweis, dass Servicetermine bitte zukünftig über die Schiene der Anwälte laufen soll. Ohne Worte.

Mit Schreiben vom 01.06.2023 lehnen wir das 15.000,-€_Angebot ab und fordern Vaillant nochmals auf, die notwendige Reparatur (Service-Einsatz) bis zum 15.06.2023 durchzuführen.

Mit Schreiben vom 07.06.2023 teilt uns die Gegenseite mit:

"Der angebotene Betrag i. H v 15.000,-€ etwa dem Brutto-Preis des Systems im Jahre 2017 entspricht, fällt es unserer Mandantin nicht ganz leicht , die Haltung Ihres Mandanten nachzuvollziehen"

"Im Hinblick auf den von Ihrer Mandantschaft begehrten Kundendiensteinsatz stellen wir klar, dass unsere Mandantin mit einem Kundendiensteinsatz einverstanden ist, wenn Ihr Mandant einen entsprechenden Auftrag erteilt und die Kosten übernimmt"

"Sollte sich herausstellen, dass der Kundendiensteinsatz auf ein Mangelhaftigkeit des Geräte zurückzuführen ist, kann insoweit eine Gutschrift  erteilt oder der Betrag im Hauptsache geltend gemacht werden"

Entweder die Fa. Vaillant hat das Gutachten des Sachverständigen nicht gelesen oder nicht verstanden. Ich tippe auf die 2. Möglichkeit. Die Feststellungen des Sachverständigen sind vielfältig und die Kurzfassung lautet:

Der Sachverständige jedenfalls hält den Austausch des Gerätes für "alternativlos"


Mit Schreiben vom 28.06.2023 teilen wir dem Landgericht mit, dass die "streitverkündete konnte kein akzeptables Vergleichsangebot unterbreiten"

Dem Verfahren ist deshalb sein Fortgang zu geben.

Es ist zwar manchmal etwas frustrierend das nach 4 Jahren noch keine Lösung besteht, aber auf  1-2 Jahre für das Hauptverfahren kommt es jetzt auch nicht mehr an.

Am Schluss wird eine Verurteilung der Fa. Vaillant im Hauptverfahren stehen.

Wird hier fortgesetzt......................





Membran-Druck-Ausdehnungsgefäß

Dieses Ausdehnungsgefäß wurde bei mir in den Primärkreislauf der Zeotherm eingebaut. Der Primärkreislauf kann bis zu einer Max-Temp. von 127°C ansteigen. Das Ausdehnungsgefäß hat aber nur eine Herstellerzulassung von 70°C ! Dies ist die mögliche Ursache für Druckabfälle und Luft im Primärkreis der Zeotherm.

Typenschild mit dem Tmax-Wert von 127°C


Das ursprüngliche verbaute, graue Ausdehnungsgefäß hatte für die Membrane auch nur eine Temperaturzulassung bi 100°C .

Für einen Primärkreislauf mit max. 127°C auch nicht geeignet!



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